lohnsteuerliches Ordnungsmerkmal

lohnsteuerliches Ordnungsmerkmal
eine Kennzahl, die nach einem amtlichen Verfahren für die Durchführung des elektronischen Lohnsteuerverfahrens aus dem Namen, Vornamen und Geburtsdatum des Arbeitnehmers gebildet werden muss. Das l.O. darf nur verwendet werden für die Zuordnung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu dem betreffenden Arbeitnehmer oder für sonstige Zwecke des Besteuerungsverfahrens (§ 41b II EStG).

Lexikon der Economics. 2013.

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